Verein: Mitgliederversammlung am 17. Oktober

Das Präsidium der Paderborn Baskets lädt am morgigen Dienstag, den 17. Oktober zur Mitgliederversammlung ein. Der gesamte Einladungstext inklusive Tagesordnung:

Liebes Mitglied,

zu unserer Mitgliederversammlung bist du herzlich eingeladen.

das Präsidium lädt ein, zur 27. ordentlichen Mitgliederversammlung am

Dienstag, 17.Oktober 2017 um 19:00 Uhr.

Treffpunkt ist der Raum des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) des Kreises Paderborn im Sportzentrum Maspernplatz.

Anträge die nicht schon in der Tagesordnung aufgeführt sind, können bis zu 8 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung (MV) beim Präsidenten bzw. einem der Vizepräsidenten schriftlich eingereicht werden.

Später eingehende Anträge dürfen nur behandelt werden, wenn 3/4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder auf der MV beschließen, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufge-nommen wird.

Tagesordnung
TOP 1 Feststellung der Stimmberechtigung.
TOP 2 Wahl des Protokollführers
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten, 26. ordentlichen, Mitgliederversammlung.
TOP 4 Bericht des Präsidiums
TOP 5 Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer.
TOP 6 Entlastung des Präsidiums
TOP 7 Beschlussfassung über fristgerechte Anträge

In Ergänzung bzw. zur redaktionellen Anpassung an die im letzten Jahr vorgenommene Satzungsänderung zu den Bezeichnungen der Ressorts beantragt das Präsidium folgende Satzungsänderungen:

§ 8 Präsidium/Ressorts, Absatz 3 alt:
Das Präsidium wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. In jedem geraden Jahr werden der Präsident, und die Vizepräsidenten „Bundesliga“ und „Senioren“, in jedem ungeraden Jahr die Vizepräsidenten „Jugend“, Freizeit-/Breitensport“ und „Finanzen“ gewählt.

§ 8 Präsidium/Ressorts, Absatz 3 neu:

Das Präsidium wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. In jedem geraden Jahr werden der Präsident, und die Vizepräsidenten „Bundesligateams“ und „Spiel- und Trainingsbetrieb“, in jedem ungeraden Jahr die Vizepräsidenten „Talentgewinnung- und förderung“, „Freizeitsport und Events“ und „Finanzen, Zuschüsse, Sponsoring“ gewählt.

§ 10 Kassenwesen, Absatz 2 alt:

Die Eigenständigkeit von Ressortkassen ist unantastbar. Sie sind vom Vizepräsidenten „Finanzen“ so zu führen, dass der einwandfreie Überblick über die Einnahmen und Ausgaben gewährleitet ist. Das Präsidium hat jederzeit das Recht auf Einsichtnahme.

§ 10 Kassenwesen, Absatz 2 neu:

Die Eigenständigkeit von Ressortkassen ist unantastbar. Sie sind vom Vizepräsidenten „Finanzen, Zuschüsse, Sponsoring“ so zu führen, dass der einwandfreie Überblick über die Einnahmen und Ausgaben gewährleitet ist. Das Präsidium hat jederzeit das Recht auf Einsichtnahme.

Außerdem beantragt das Präsidium die Änderung des § 7, Absatz 2 zur Anpassung an die gelebte Realität:

§ 7 Mitgliederversammlung alt:

Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahresmitgliederversammlung) fndet in jedem Jahr, möglichst bis September statt.

§ 7 Mitgliederversammlung neu:

Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahresmitgliederversammlung) findet in jedem Jahr, möglichst bis November statt.

TOP 8 Erhöhung der Mitgliedsbeiträge:
Das Präsidium beantragt die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 1 Euro monatlich mit Wirkung zum 1.7.2018, um der allgemeinen Kostenentwicklung auch zukünftig Rechnung tragen zu können.

TOP 9 Wahlen: neu zu wählen sind die Vizepräsidenten für die Ressorts Finanzen, Zuschüsse, Sponsoring – Spiel- und Trainingsbetrieb und Freizeitsport und Events, sowie ein Kassenprüfer. (Jürgen Müller erst 2012)
TOP 10 Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Stimmberechtigt sind über 18 Jahre alte Mitglieder.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen.

Das Präsidium

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